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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF-Mitglied Ehrenbeamter | 21 Beiträge | ||
Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 558160 | ||
Datum | 12.05.2009 10:14 MSG-Nr: [ 558160 ] | 10084 x gelesen | ||
Der Landesbrandinspekteur sowie die Kreisbrandinspekteure sind Ehrenbeamte des Landes bzw. Kreises/Regionalverband. (§30 u. 31 SBKG) Das war schon in den letzten Jahrzehnten so geregelt. Das Ernennen von WeFü, LAFü und LBFü zu Ehrenbeamten ist erst seit der Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Saarland Ende 2006 (SBKG) geregelt bzw. erwähnt. Daher werden die Ernennungen Stück für Stück vollzogen. In meiner Stadt gab es noch keine Ernennungen in der Kreisstadt Homburg wurden die Ernennungen vor einigen Monaten durchgeführt | ||||
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