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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gewerkschaft Ver.di erfolgreich, EU-Arbeitszeitrichtlinie bleibt | 47 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557999 | ||
Datum | 11.05.2009 00:45 MSG-Nr: [ 557999 ] | 10637 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Offensichtlich sieht das OVG Münster das anders. Ich vermuet, das OVG sieht das gar nicht, sondern geht von den normalen Vergütungsmodalitäten aus. D.h., wenn Freizeitausgleich nicht möglich, dann auszahlen. Bei 15 Wochen pro Beamten dürfte relativ klar sein, wo es hingeht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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