Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Gewerkschaft Ver.di erfolgreich, EU-Arbeitszeitrichtlinie bleibt | 47 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 557996 |
Datum | 11.05.2009 00:22 MSG-Nr: [ 557996 ] | 10831 x gelesen |
Infos: | 10.05.09 Link zum Artikel der WP
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Tach, Post!
Geschrieben von Andreas Bräutigamheute kann man in der Tat froh sein, dass das Personal des Schichtdienstens zufrieden ist: Das OVG NRW hat entschieden, dass der Anspruch der über 48h hinaus geleisteten Stunden zwischen 2002 und 2006 erstattet werden muss. Das entspricht lt. Westfalenpost dem Gegenwert von 15 Wochen Urlaub.
Allerdings sollen nur die Kollegen betroffen sein, die die Erstattung beantragt haben (das würde mich wiederum wundern).
Mit den kleinen Wehmutstropfen, dass wir für die Kollegen des Tagesdienstes wieder Tonnen an Vomex kaufen müssen und die meisten Städte die Auszahlung wohl nur durch jahrelange Stellenbesetzungssperren gegenfinanzieren können (was dann indirekt die Kollegen im Alarmdienst wieder belastet), ein erfreuliches Ergebnis. Auf die Änderung des Themas bzgl. der diesmal WIRKLICH erfolgreichen Gewerkschaft verzichte ich mal anstandsbhalber ;-)
Ich finde das schon deshalb interessant, weil das VG Berlin erst am 26.03.2009 entschieden hat, dass die Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen ist. Nach Ansicht des VG Berlin gebe es für einen finanziellen Ausgleich keine Anspruchsgrundlage, da den Klägern durch die zuviel geleistete Arbeit kein Vermögensschaden entstanden sei.
Offensichtlich sieht das OVG Münster das anders.
Pressemitteilung VG Berlin
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...
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