Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge |
Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 557734 |
Datum | 08.05.2009 20:01 MSG-Nr: [ 557734 ] | 5058 x gelesen |
Hessische Landesfeuerwehrschule
Vielleicht definieren wir beide "Befähigung" etwas unterschiedlich.
Für mich bedeutet Befähigung = Fähigkeit, bestimmte erlernte Kenntnisse und Fähigkeiten umzusetzen, sei es durch Anwendung oder Transfer von Wissen.
Ich soll z.B. in meiner beruflichen Prüfertätigkeit eine "Berufsbefähigung" feststellen, und das in einer Prüfungszeit von 6h Praxis und etwa 8 h Theorie.
Es kann mir niemand erzählen, daß ich in dieser Zeit eine Befähigung eines Menschen konkret feststellen kann - trotzdem muß ich hier eine Urkunde (Berufprüfungszeugnis) ausstellen.
Zurück zu Feuerwehrs und F III - in Hessen müssen z.B. Einsatzsachbearbeiter der zentralen integrierten Leitstellen auch den F III machen, sie erhalten von der HLFS darüber eine Urkunde.
Meistens sind die Kameraden ohne Feuerwehrhintergrund.
Frage nun an Dich: hältst Du den Personenkreis (die mit der Urkunde) wirklich für befähigt, eine Gruppe im Einsatz zu führen? (das soll keine Spitze gegen diese Kameraden sein, dient nur der Versachlichung!)
Ich weiß ja, daß in diesem unserem Land sehr viel an Papier festgemacht wird - aber das ist bekanntlich auch sehr geduldig.
MkG Ludwig
To do is to be (Camus)
To be is to do (Sartre)
Do be do be do (Sinatra)
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