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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 557707 | ||
Datum | 08.05.2009 15:11 MSG-Nr: [ 557707 ] | 5256 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ludwig Schmidt das jemand mit einer Urkunde die Befähigung erwirbt - da muß ich Dir als langjähriger Prüfungsausschußvorsitzender widersprechen. Ich wollte auch auf was ähnliches raus. Mit Erwerb eines FS ist es nix anderes. Du erwirbst die Befähigung zur Teilnahme am öfftl Verkehr. Bei Fw. nicht anders. Der TM/TF oder AGT ist auch erstmal nur befähigt diese Aufgaben zu übernehmen. In der Praxis kommt dann die nötige "Routine" hinzu. Praktisch aber haben die jeweiligen Absolventen den "Darf-Schein". Geschrieben von Ludwig Schmidt Aber Du weisst doch auch was alles auf die Schule geschickt wird, oder? Ja, wobei das in Sachsen jetzt besser wird. Zumindest GF. Da diese Apiranten eine Eingangsprüfung ablegen müssen :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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