Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 557683 |
Datum | 08.05.2009 10:56 MSG-Nr: [ 557683 ] | 5373 x gelesen |
Staatliche Feuerwehrschule
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo,
ich hatte diesbezüglich auch mal eine Anfrage an die SFS Regensburg gestellt.
Hier die Antwort:
in der Regel gibt es keine Probleme mit der Anerkennung, sofern die absolvierten Lehrgänge die Vorgaben (z.B. zeitlicher Umfang)der FwDV 2 erfüllen. Die Lehrgänge kann, bei Vorlage der notwendigen Unterlagen, die Feuerwehr selbst bestätigen. Bestehen Zweifel, kann der sich der Kommandant an die Landkreisführungskräfte und auch die Feuerwehrschulen wenden.
Gruß,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein
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