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Thema | Atemschutznotfall BF kontra FF war Beamter verklagt Bonner Feuerwehr | 24 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 556973 |
Datum | 03.05.2009 21:20 MSG-Nr: [ 556973 ] | 4935 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
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Geschrieben von Michael BayerLeider habe ich vor 1- 2 Wochen eine Diskussion verfolgt wo folgende Aussage viel:
Bei uns im Geschäft (FW mit BF in Ba- Wü, und nicht die für mich am nächsten gelegene) stellt die BF den Sicherungstrupp für die BF und die FF den Sicherungstrupp für die FF. Begründung war unter anderem, das die FF möglicherweise nicht so leistungsfähig ist einen BF- Angehörigen zu Retten!
Hallo Michael,
besten Dank für Deine schnelle PM, damit man dieses Fehlinformation richtig stellen kann.
In Stuttgart ist es so, dass bei einem Alarmstichwort für den 12-Mann-Löschzug ELW, HLF, DLK, HLF einer BF Wache grundsätzlich ein HLF der BF nachrückt, damit """sicher""" rund um die Uhr ein 16-Mann-Löschzug der BF sichergestellt ist. Dieses Nachrücke-HLF der BF ist dem LZ der ausrückenden Wache angegliedert und übernimmt nach unseren SER grundsätzlich den Sicherungstrupp. Somit ist sicher gestellt, dass rund um die Uhr, unabhängig von Innenstadt oder Randgebiete, unabhängig von der Tagesalarmierbarkeit und Atemschutztauglichkeit immer zeitkritisch ein Sicherungstrupp zur Verfügung steht.
Geschrieben von Michael BayerBegründung war unter anderem, das die FF möglicherweise nicht so leistungsfähig ist einen BF- Angehörigen zu Retten!
Absoluter Quatsch.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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Klau7s B7., Isernhagen Beamter verklagt Bonner Feuerwehr |
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