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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gerätewartausbildung | 48 Beiträge | ||
Autor | Nadj8a N8., Waldshut-Tiengen / Baden Württemberg | 556682 | ||
Datum | 02.05.2009 10:47 MSG-Nr: [ 556682 ] | 13055 x gelesen | ||
Also bei uns im Kreis läuft das etwas anders. Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung (Truppmannlehrgang 1 und 2) nicht vor Ablauf von zwei Jahren ab Truppmannlehrgang 1 sowie Abschluss des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs und Sprechfunkerlehrgangs. Eine Zulassung kann auch vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen, bei besonders qualifizierten Feuerwehrangehörigen die bereits eine praktische Ausbildung bei der Jugendfeuerwehr mit der Leistungsspange erworben haben bis auf ein Jahr bzw. die an den Leistungswettkämpfen teilgenommen haben mit drei Monten. Eine Verkürzung kann höchstens um ein Jahr erfolgen. Grüsse vom Hochrhein | ||||
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