Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 556268 |
Datum | 28.04.2009 23:20 MSG-Nr: [ 556268 ] | 22028 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Volker LutterbergFwDV 7, Seite 19 bzw. FWDV 7, Anlage 2, Verhalten im Feuerwehrdienst § 17 (1)
Seite 19 der FwDV7 ist die Anlage 2 mit der Passage die Du meinst. warum ein "bzw."? Reden wir von unterschiedlichen Versionen? Ich habe die Ausgabe 2002 hier liegen.
Wenn identisch, dann:
Du zitierst da eine Anlage aus der FwDV 7 die mit "Auszüge aus der UVV" betitelt ist. Es steht also nicht in der FwDV, es wird lediglich auf die ensprechenden Passagen der UVV verwiesen. Und auch dort steht nur, dass von den Bestimmungen der UVV abgewichen werden kann. Dort steht nicht, dass von Bestimmungen der FwDVen abgewichen werden kann.
Gruß
Kai
Einzig und allein meine Meinung!
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |