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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 555970 | ||
Datum | 27.04.2009 17:49 MSG-Nr: [ 555970 ] | 22849 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Alexander Horcher Deswegen heißt es ja auch, es kann bei Menschenrettung davon abgewichen werden. Es heißt: "Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden." (UVV Feuerwehren § 17 Abs. 1) MkG Sascha | ||||
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