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Thema | §70 StVZO | 7 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 555969 |
Datum | 27.04.2009 17:46 MSG-Nr: [ 555969 ] | 3730 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Strassenverkehrzulassungsordnung
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
Geschrieben von Dennis RuppelKönnte ich jetzt also z.B. im Einsatz mit einem nicht zugelassenem Feuerwehrfahrzeug fahren, solange die Signalanlage ordnungsgemäß angebracht ist?
Die Zulassung von Kraftfahrzeugen hat zwischenzeitlich nichts mehr mit der StVZO zu tun; nach der Reform der verkehrsrechtlichen Vorschriften ist der Bereich "Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" in die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV übergegangen.
Die Rest-Vorschriften der StVZO regeln zur Zeit nur noch die allgemeinen und besonderen Beschaffenheiten von Fahrzeuge, wie z.B. Länge, Breite, Höhe, Bremsen usw.
Was Deine Gedankengang angeht, mit einem nicht zugelassenen Feuerwehrfahrzeug in den Einsatz zu fahren, so läuft Du in so einem Fall Gefahr neben den Ordnungswidirgkeiten nach der FZV auch Straftaten nach dem PflichtVersG und dem KraftStG zu begehen.
Lohnt sich also nicht wirklich!
MfG
Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
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| 27.04.2009 12:57 |
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Lutz7 R.7, Weener US-Signalanlagen |
| 27.04.2009 13:15 |
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., Appen |
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Sven7 R.7, Cuxhaven |
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