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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung zum Einsatz von Arbeitgeber ! | 10 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Bergatreute / BW | 555737 | ||
Datum | 25.04.2009 14:27 MSG-Nr: [ 555737 ] | 5354 x gelesen | ||
Das ist aber nur Theoretisch es könnte aber auch so ausgehen wie bei mir ( das dein Arbeitsplatz weg ist)Du mußt halt alles vorher mit deinem Arbeitgeber abklären hoffe geholfen zu haben.Freue mich über Gästebucheinträge feuerwehr-bergatreute.de § 17 Freistellung, Lohnfortzahlung (1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt dies jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grunde sind unzulässig. (2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag seine auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen zu erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst verursacht wurde. Ein bestehender Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über. | ||||
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