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Thema | Bayern: mehr SoSi-Berechtigungen für KBM/SBM | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 555563 | ||
Datum | 24.04.2009 13:10 MSG-Nr: [ 555563 ] | 9112 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Armbruster D.h. wenn man BW mit Bayern vergleicht, gilt wohl in etwa: Nein. KBM (BW) = KBR (Bay) stv. KBM (BW) = KBR (Bay) da Vertreter wenn KBM nicht verfügbar Unterkreisführer (BW) gibt es in ba-Wü gem. FwG nicht, sondern ist in diesem Fall eine örtliche Besonderheit. Grundsätzlich gibt es in Ba-Wü als feuerwehrtechnischen Beamten auf Ebene Landkreis nur den KBM, der im Verhinderungsfall von einem der Stellvertreter vertreten wird. Zum Ausgangsthema. Ich finde es schon von der Sache her putzig, daß man da in Bayern eine absolute Obergrenze setzt. Entweder es besteht im Einzelfall der Bedaf, dann wird der nach Prüfung des Falls auch festgestellt, oder er besteht nicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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