Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Wenn wir selbst unser Image nicht runinieren können, machen das andere | 18 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 554765 |
Datum | 20.04.2009 18:30 MSG-Nr: [ 554765 ] | 5284 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Jürgen KupratDennoch wundert es mich ein wenig,daß das Fahrzeug trotz definitiver Nicht(mehr)zugehörigkeit zu einer BOS noch mit den Blaulichtern (und vermutlich Tonfolgeanlage) rumfahren darf.
keine Sorge: das darf es vermutlich nicht.
Es liegt ganz offensichtlich eine nicht-zeitgenössische Veränderung des Fahrzeugs vor, damit ist die ganze Zulassung mit dem H-Kennzeichen vermutlich nicht legal.
Interessiert halt nur offensichtlich niemanden, das ist auch nicht der erste entsprechende Fall, den ich sehe...
Gruß,
Henning
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