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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | ADHS und Feuerwehr | 18 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 554739 | ||
Datum | 20.04.2009 16:00 MSG-Nr: [ 554739 ] | 5070 x gelesen | ||
Hallo, nein, das ist Unsinn. Es geht um eine geringe Menge eine Aufputschmittels ( auch wenn dieses als Betäubungsmittel gelistet ist wirken nicht alle Betäubungsmittel ( juristische definition ) betäubend ) welches erst einen normalzustand herbeiführen soll, der ohne Medikament nicht da ist. Und da er jetzt Dienstfähig ist wird er es dann erst recht sein ( und jeder andere der das medikament aufgrund der richtigen Diagnose bekommt ebenfalls ). Einzig die Nebenwirkungen müssen beobachtet werden ob z.B. Schläfrigkeit auftritt. Das wird unser Kamerad dann aber merken. Und außerdem wird unser Kamerad sich ja sicher von seinem Arzt beraten lassen. Gruß Lutz | ||||
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