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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Wie viele Parkplätze beim Gerätehaus? | 23 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 554405 | |||
Datum | 19.04.2009 01:31 MSG-Nr: [ 554405 ] | 6986 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette Schedl Wir ham bei uns im THW die These, wenn Piepser geht, dann kein Privat-Auto aufm Hof - und es geht auch. Nette These. Verwundert mich aber bei dem Einzugsbereich den ein THW OV in der Regel hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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