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| Rubrik | First Responder | zurück | ||
| Thema | Warum ist das BRK, gegen First Responder? | 67 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen | 554332 | ||
| Datum | 18.04.2009 13:48 MSG-Nr: [ 554332 ] | 22762 x gelesen | ||
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| Themengruppe: | ||||
Hallo, der Hintergrund-RTW ist ja dann DAS Rettungsmittel. In diesem Fall gelten die gleichen Voraussetzungen wie für einen Regel-RTW (Transporte können abgerechnet werden). Allerdings muss man, um "transportieren zu dürfen", eine Beauftragung vom Träger haben (sog. Transportgenehmigung). Diese braucht ein Hintergrund-RTW - sonst macht er ja keinen Sinn. Ohne die Möglichkeit transportieren zu dürfen wäre dieser auch "nur" ein First-Responder und somit nicht abrechnungsfähig (kein Transport -> Fehleinsatz) Gruß | ||||
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