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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeisteranwärter obwohl Rot-Grün-Schwäche | 17 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 554248 | ||
Datum | 17.04.2009 20:46 MSG-Nr: [ 554248 ] | 13727 x gelesen | ||
Geschrieben von Samuel Henning Immerhin is es keine Blindheit und C darf ich machen. D zwar nicht aber des is ja für die Feuerwehr nicht relevant oder? und zwecks Personenbeförderung ergibts auch net so viel Sinn weil man ja mit B 8 + 1 fahren darf und mehr is für die FW auch nicht von Nöten oder? Du wirfst da zwei völlig verschiedene Dinge in einen Topf. Die Amtsärztliche Untersuchung hat erstmal nichts mit der gesundheitlichen Überprüfung für die Fahrerlaubnis zu tun. Prinzipiell kann dir keiner sagen, ob du mit deiner R-G Schwäche dich bewerben brauchst, außer der Amtsarzt. | ||||
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