Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 553891 |
Datum | 16.04.2009 12:09 MSG-Nr: [ 553891 ] | 13067 x gelesen |
Infos: | 16.04.09 Urteil des Amtsgericht Schwetzingen vom 02.04.09
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Polizei
Hallo,
als ich das Urteil las habe ich mich erst einmal heftig erschrocken, was die Richterin da den RA abverlangte.
WARUM sie nicht der Weisung der Pol nachgekommen sind,d as kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen, sie wären da auf der sicheren Seite gewesen.
Zumal sie offensichtlich keine Vollzugsbeamte sind und insofern der Weisung der Polizei -Sachliche und Örtliche Zuständigkeit- hätten nachfolgen müssen.
Aber das ist das Problem, ich erinnere mich hier des Falles, wo ein wildgewordener Schutzmann einem Einsatzleiter einer Feuerwehr "Befehle" über die Procedere eines Löschangriffes gab und als dieser sich aus guten Grunde weigerte diesen fest nahm.
Ich kann nicht wissen, warum sich diese Dinge so hochschaukelten, Diskussionen and er Einsatzstelle sind ein absolutes No No..
Richtig erkannt im Urteil war die Handlungsweise, dass sie gegen den Willen (nochmal: Keine Vollzugsbeamtenrechte) nicht hätten transportieren dürfen.
Was danach lief war nicht doll..
WAS ich aber wirklich nicht feststellen kann,d as ist die Sache mit dem Vorsatz.
Ich würde das Ganze unter "Ver/Gebotsirrtum" ansiedeln - und as wäre fahrlässig.
Eine höhere Instanz würde m.M.nach das Urteil kassieren.
Wir erden sehen..
Gruß
Klaus
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