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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung zum Einsatz von Arbeitgeber ! | 10 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern | 553442 | ||
Datum | 14.04.2009 12:10 MSG-Nr: [ 553442 ] | 5551 x gelesen | ||
Ich würde aber nicht auf meinem Recht bestehen, sondern dass mit meinem Arbeitgeber absprechen und mich dann daran auch halten. Er kann dich zwar nicht wegen des Einsatzes feuern, aber irgendeine Möglichkeit gibts ja immer einen Arbeiter vor die Tür zu setzen, vor allem in der jetzigen Zeit, könnte man sich durch sowas "anbieten". | ||||
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