| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
| Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge |
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 552710 |
| Datum | 09.04.2009 09:55 MSG-Nr: [ 552710 ] | 21925 x gelesen |
Hi,
Geschrieben von Ulrich Cimolinovermutlich kannte - wie ich auch nicht, und ich bin sicherlich mind. durchschnittlich gut informiert - keiner diesen Bezug...
Naja, er ist das Prüforgan der Unfallkassen, der die Durchsetzung von Unfallverhütungsvorschriften überprüft. Wenn DER das nicht weiß, wer sonst? Es sind ja iirc die Unfallkassen, die Originär für die Durchsetzung Ihrer eigenen Vorschriften zuständig sind, oder? Gibts eigentlich eine Aussage der Unfallversicherer hierzu, bzw. hat die schonmal jemand angeschrieben? Ich frage nur, bevor das jetzt jeder tut :-)
MFG
Ingo
--
atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :)
---
"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|