| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge |
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 552706 |
| Datum | 09.04.2009 09:44 MSG-Nr: [ 552706 ] | 22011 x gelesen |
Hoi,
Geschrieben von Ingo HornMail an den Gerätewart ist raus. Bist im cc. Wenn was für das Forum interessantes bei rauskommt, poste ich es.
Tjo. Zu früh gefreut. Ich habe was durcheinander geworfen. Bei uns kommen einmal jährlich die Fahrzeuge in die Fachwerkstatt, um einen "Kompettcheck" des Fahrgestells etc. zu machen. Dazwischen halt alle 2 Jahre TÜV und in den Intervallen dazwischen alle 2 Jahre die
SP Prüfung
Die Gerätewarte prüfen noch jährlich die Tankhalterungen und Gerätehalterungen auf festen Sitz, dokumentieren das aber nicht extra. Damit sind wir wahrscheinlich schon weiter, als viele andere, erfüllen aber die von Uli genannte Prüfung auch nicht komplett.
Allerdings wundert mich, wenn diese Prüfung wirklich so wichtig ist, dass diese noch nie vom technischen Prüfdienst eingefordert wurde. Der läuft alle 5 Jahre bei uns (und wahrscheinlich vielen anderen hessischen Feuerwehren) auf und schaut sich so ziemlich alle Prüfprotokolle (Von der Elektro- bis zur Haltegurtsichtprüfung) an und bemängelt schon recht zuverlässig alles, was in irgendeiner Form nicht gemacht wurde aber hätte gemacht werden müssen...
MfG
Ingo
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atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 Anmeldeschluss am 12.04.2009! ...deutlich über die Hälfte ausgebucht... :)
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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