Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 552700 |
Datum | 09.04.2009 09:22 MSG-Nr: [ 552700 ] | 21950 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Jannik HofmannHat irgendwer die in §35 geforderte "Beauftragung zum Führen von Fahrzeugen" in der empfohlenen schriftlichen Form realisiert?
Joh.
Inklusive der notwendigen Führerscheinkontrolle.
Bei Interesse kann ich Vorlagen zur Verfügung stellen.
Noch 'ne kleine Anmerkung zu den von einer Unfallkasse erlassenen UVV:
Die Unfallkassen müssen für ihren Geschäftsbereich UVV erlassen (Ausnahme UK-Bund, da macht das das BMI). Ist eine Forderung des SGB VII.
Unabhängig davon hat aber der Unternehmer (Organisation, Kommune) erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. (GUV-V A1)
Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und, wie es so schön heisst, "in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt".
Die Ausrede "Meine Unfallkasse hat aber keine passende UVV erlassen" gilt schon lange nicht mehr. :)
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org
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