Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Neues zur Führerscheinproblematik | 45 Beiträge |
Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 552684 |
Datum | 09.04.2009 08:58 MSG-Nr: [ 552684 ] | 13425 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Feuerwehr
Hilfsorganisation
Feuerwehr
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Moin,
Geschrieben von Markus Rebholz Als die Führerscheinregelung durchgesetzt wurde gab es einen Aufschrei und jetzt wo es zumindest für FW und HiOrg eine Erleichterung kommen könnte, gibt es wieder einen Aufschrei???
Ja, nur dass da jeweils andere (Interessengruppen) schreien .......
Geschrieben von Markus Rebholz Als Altbesitzer eines 3er Führerscheins frage ich mich wirklich wie ich das fahren mit Einsatzfahrzeugen bis 7,5to überleben konnte und auch noch keinen Unfall gebaut habe?
Glück? Ist ja auch nicht gesagt, dass jeder der keinen 7,5t Schein hat mit jedem Fahrzeug > 3,5t zwangsläufig gegen die Wand fahren wird - Fakt ist aber nunmal, dass ein (Frontlenker) 7,5t Fahrzeug, ggf. mit Druckluftanlage, völlig anderem Lenkverhalten, Schwerpunktlage etc. sich völlig anders fährt als ein PKW und die Tatsache, dass mit FW-Fahrzeugen schon genug Unfälle passieren spricht für mich eher nicht dafür, Leute die eigentlich nur PKW fahren dürfen plötzlich LKW fahren zu lassen.
Geschrieben von Markus Rebholz Und speziell für uns als FW würde diese Regelung doch maximal für TSF-W gelten oder einen kleinen Transporter.Wer kauft den Heutzutage sowas überhaupt noch?
Und für MLF und für GW-L1 und - siehe Diskussion um TSF-Gewichte - auch fürs TSF - somit sind wohl die meisten Ortsfeuerwehren der Republik zumindest insoweit davon betroffen, das vieleicht die ein oder andere Anschaffung wieder versucht wird unter 7,5t zu halten und andererseits die 3,5t Grenze unwichtig wird (damit evtl. Ende des KLF in seiner jetzigen Form und Angleichung KLF/TSF/TSF-W leicht zum "alten" 5t TSF-W? Hätte der ganze Spaß auch was gutes.....).
Btw., ne andere Sache, wie siehts denn aus wenn der Wehrleiter/Gemeindebrandmeister/Gemeindekomandant bzw. in der Ortswehr der Wehrführer/Ortsbrandmeister/Ortskommandant trotzdem sagt "Ausnahmegenehmigung hin oder her, ohne entsprechenden Führerschein fährt keiner mit dem Fahrzeug"? Die Gemeinde hat jetzt doch nen guten Grund, Führerscheine eben nicht zu bezahlen und je nach Finanzlage auf "Schulung durch Stempel und Unterschrift" zu bestehen? Ich denk da an die Gemeinden, die z.B. bis heute aus Kostengründen keine Überhosen o.ä. haben (wir haben dieses Jahr 10jähriges........).
Daniel
Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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Thom7as 7T., Thurmansbang |
| 09.04.2009 00:05 |
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| 09.04.2009 00:17 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
| 09.04.2009 00:29 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS |
| 09.04.2009 00:25 |
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Thom7as 7T., Thurmansbang |
| 09.04.2009 00:52 |
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