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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Neues zur Führerscheinproblematik | 45 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552652 | ||
Datum | 09.04.2009 00:41 MSG-Nr: [ 552652 ] | 13592 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thobias Schürmann Ja aber i.d.r. auf PKW gelernt und hätten die Regeln schon damals gegolten hätten die nur B gemacht. Und hätte es damals schon gegolten dürfte meine Mutter keine Zweiräder mit 125ccm fahren. Wie gesagt: Unbestritten ist bei mir auch: "spezielle Fahrzeuge erfrdern spezielle Schulung". "Einweisungsfahrten" sind sicherlich unabdingbar. Ob es dazu notwendig ist dass jemand mind. 10 Pflichtfahrzstunden und (IIRC) 25 Pflichttheoriestunden absolviert um eine Fahrerlaubnisklasse zu erwerben die er bereits hat bezweifle ich. Manuel, der diese Argumentatin nicht bringen würde wenn ihr sagen würdet "bei uns alles über 3,5t nur mit C" | ||||
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