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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung zum Einsatz von Arbeitgeber ! | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 552528 | ||
Datum | 08.04.2009 13:58 MSG-Nr: [ 552528 ] | 5840 x gelesen | ||
Für Ba-Wü gilt grundsätzlich: Dein AG zieht Dir die Fehlzeit vom Lohn ab. §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü hat nichts mit der Lohnfortzahlung im Einsatz zu tun sondern wie es lar darin heißt für den Fall, daß Du vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die durch den Feuerwehrdienst entstanden ist bekommst. Wie kommst Du an Dein Geld? Dies ergibt sich aus §15 Abs. 1 FwG Ba-Wü, der die Entschädugungsfragen regelt. Möglichkeit 1: Es gibt eine pauschalierte Regelung in der Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde. Es wird dann ein fixer Betrag von z.B. 10€/h an den FM bezahlt (ugs. "Einsatzgeld"). Damit sind alle Aufwendungen/ Ausfälle Deinerseits abgegolten. Dieses Verfahren dient der Verwaltungsvereinfachung. Möglichkeit 2: Alternative wäre die Spitzabrechnung, d.h. Du mußt genau nachweisen, was Du an Ausfall hattest und bekommst das dann erstattet (was bei z.B. 30 Mann eine zielmliche Rechnerei in der Kämmerei ergibt). Für alle weiteren Fragen (u.a. ob die Möglichkeit Fortzahlung durch AG und Ersatz an diesen) brauchst Du die Feuerwehrentschädigungsatzung Deiner Gemeinde. Näheres sollte Dir Dein Kommandant sagen können. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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