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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 552525 | ||
Datum | 08.04.2009 13:53 MSG-Nr: [ 552525 ] | 22248 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie und von wem wird das ggf. bei Feuerwehren bereits durchgeführt und wie dokumentiert? Wir checken unsere Fahrzeuge jedes Quartal mit einer Checkliste, die der schon aufgeführten BGG 915 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal" ähnelt, erweitert um den Feuerwehr-Spezifischen Teil. Also Gerätelagerung, Funktion, Sondersignalanlage und solche Dinge. Durchgeführt wird das ganze vom Gerätewart in zusammenarbeit mit dem für das Fahrzeug zuständigen Maschinisten. Diese Listen werden einfach nur archiviert, auf dem Fahrzeug wird nichts angebracht (Plakette oder so). Weitere Prüfungen wie in BGG 916 "Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige" vorgesehen, finden bei uns bis her nur bedingt Anwendung. Die jährliche SP wird selbstverständlich dokumentiert und geht da ja auch mit ein, viele andere Dinge die dort aufgeführt sind, halte ich bei der Feuerwehr auch für nicht sehr relevant. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar. | ||||
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