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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 552419 | ||
Datum | 07.04.2009 23:59 MSG-Nr: [ 552419 ] | 13223 x gelesen | ||
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Geschrieben von Katja Midunsky Ein Delikt kann nur fahrlässig verursacht werden, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorsieht, siehe § 15 StGB Das ist natürlich Quatsch. Verursacht werden kann alles fahrlässig nur ist es eben nicht immer strafbar. Ab ins Bett.... ;-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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