Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 552417 |
Datum | 07.04.2009 23:48 MSG-Nr: [ 552417 ] | 13270 x gelesen |
Infos: | 16.04.09 Urteil des Amtsgericht Schwetzingen vom 02.04.09
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Hi,
Geschrieben von Florian BeschWeigern die sich von Anfang an zu zahlen oder erst wenn ich wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt bin ? *dooffrag*
Das hängt nun wieder von der Qualität der Versicherung = Umfang des Versicherungsschutzes ab. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die zahlen Strafsachen, solange bis man wegen Vorsatz verurteilt wird. D.h. sollte der Anwalt das Verfahren eingestellt bekommen sind die Kosten auch bei solchen Dingen gedeckt, was schon mal mehrere hundert Euro ausmachen kann. Sollte man wegen Vorsatz verurteilt werden, holen die sich die an den Anwalt gezahlten Vorschüsse vom Versicherungsnehmer wieder zurück.
Andere Rechtschutzversicherer lehnen bei Delikten, die nur vorsätzlich verursacht werden können eine Kostenübernahme von vornherein ab. Da gehen die "Unschuldigen" von vornherein leer aus. In diesem Fall interessiert sich die Versicherung nicht dafür, wie es am Ende ausgeht. Welchen Umfang die eigene Versicherung hat sollte man sich mal durch die 20 Seiten Kleingedrucktes wühlen, wenn man keine böse Überraschung erleben möchte, wenn es mal soweit ist.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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