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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 552234 | ||
Datum | 06.04.2009 21:10 MSG-Nr: [ 552234 ] | 13329 x gelesen | ||
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Geschrieben von Katja Midunsky Und da Unterlassene Hilfeleistung nur vorsätzlich begangen werden kann, ist dieses Delikt idR nicht von einer Rechtschutzversicherung umfasst und daher Detlevs Frage richtig.. D.h., das meine Berufsrechtschutzvers, die ich extra abgeschlossen habe, in einem solchen Fall der mich als RA auch treffen kann, gar nicht einspringen würde?? --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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