News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 552222 | ||
Datum | 06.04.2009 19:20 MSG-Nr: [ 552222 ] | 13557 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Katja Midunsky Und da Unterlassene Hilfeleistung nur vorsätzlich begangen werden kann, ist dieses Delikt idR nicht von einer Rechtschutzversicherung umfasst und daher Detlevs Frage richtig.. Hubbs, ist ja heiß! Jetzt ahne ich nach acht Jahren Schöffenzeit, weshalb es bei mir mit dem "richterlichen Denken" (sollte ein Schöffe nebenbei gar nicht haben, dafür sind die Profis da) immer wieder geklemmt hat.. Hmmm. erschließt sich mir immer noch nicht so ganz, Katja (z.B. typsicher Anfängerfehler im RD: "hilflose Person", riecht auch noch wie eine Brauerei im Vollbrand - und in Wirklichkeit ein Diabetis. ((Ich weiß, wovon ich spreche, glücklicherwesie ohne Folgen!) und ich gehe da ganz anders ran, als es die Sache erfordern würde. Habe ich da fahrlässig gehandelt oder vorsätzlich?? (Für Neugierige; Nein, natürlich habe ich den mitgenommen! Nur ohne große Maßnahmen "Setz Dich da hin und mach keinen Stress" Das Wort zu Sonntag (doch, ich habe keine Probleme, auch eigene Fehler anzusprechen!) kam dann im Krankenhaus. Das war damals das Problem der mangelhaften Ausbildung (siehe Blog www.feuerwehr-forum.de/blog_liste.php "Rettungswagen", wo diese Dinge sehr deutlich aufgeführt wurden) Aber die Frage war ja: Was ist eine fahrlässige und was ist eine vorsätzliche Unterlassung?? Wobei ich fürchte, dass das jeder Richter wieder anders sieht.. Wie war das noch? Ein Gericht kann sich zwei Stunden/Tage Zeit lassen, über etwas zu urteilen, was der arme Tabs in Weiß dann in zwei Minuten entscheiden muss (Wenn er die hat!) Es ist herrlich, grins moin moin Klaus | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.335