Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Transport gegen Willenserklärung des Patienten WAR: Unterlassene Hilfe | 12 Beiträge |
Autor | Söre8n P8., Hamburg / Hamburg | 552137 |
Datum | 06.04.2009 09:51 MSG-Nr: [ 552137 ] | 2919 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christof Strobl Mit welcher Rechtfertigung sie die Behandlung durchsetzen ist mir eigentlich egal. Meist reicht da schon die "plötzliche Anwesenheit" der Uniformierten.
Geschrieben von Florian Besch Und der Satz "entweder fährst du mit ins Krankenhaus oder du schläfst bei uns.."
Falsch. Auch für deine eigene Absicherung ist es wichtig, dass die Situation rechtlich eindeutig ist!
1.) Wenn der Patient angesichts der Polizeianwesenheit in den RTW gestiegen ist, diese den Transport dann nicht begleitet und der Patient es sich unterwegs anders überlegt, musst du dir im Klaren darüber sein, dass du rechts ranzufahren und den Menschen rauszulassen hast. (Oder - wenn Selbstgefährdung vorliegt - erneut die Pol. dazuholen...)
2.) Beispiel: Patientin mit Borderline-Störung, die Selbsttötungsabsichten geäußert hat, in psychiatrische Klinik befördert. Sie wollte nicht mit, also Pol. dazu geholt. Die haben sie dann ohne echte Zwangsanwendung in den RTW bugsiert. Die Frau hat aber weiterhin darauf beharrt, dass sie nicht mit will und selbst schon von Freiheitsberaubung gesprochen.
Die diensthabende Psychiaterin meinte dann, sie in dieser Sichtweise unterstützen und die Rechtmäßigkeit des Transports in Frage stellen zu müssen.
Aus Sicht des RD-Personals handelte es sich um eine Ingewahrsamnahme durch die Pol. Allerdings wurde dies nie (wie nach SOG gefordert) ausgesprochen.
Vielleicht waren die Pol.beamten aber auch gar nicht dieser Auffassung, sondern dachten, sie fahren nur mit, um die netten Feuerwehrkollegen vor körperlichen Angriffen zu schützen?!? Und für die Freiheitsentziehung fühlen sie sich folglich nicht verantwortlich. Aber DU hast die Tür zugeschlagen und bist losgefahren, obwohl die Frau lieber rauswollte...
Das sind diese Situationen, die auf der Straße massenhaft "nach Gefühl" gelöst werden. Nur wenn das Ganze irgendwann mal höchstrichterlich geprüft wird, wird das nicht reichen. Dann zählt jeder Punkt und jedes Komma im Gesetzestext und mit "ich dachte" oder "ich wusste nicht" stehst du ganz schnell dumm da!
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| 05.04.2009 14:08 |
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