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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Transport gegen Willenserklärung des Patienten WAR: Unterlassene Hilfe | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 552091 | ||
Datum | 05.04.2009 22:18 MSG-Nr: [ 552091 ] | 3039 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Klaus Bethge Du hast aber mitbekommen ja, ich antwortete auf dein: die der RA vor Ort oftmals gar nicht endgültig abschätzen kann und wollte klar machen, dass er die Situation um die es in diesem Thread geht sehr einfach einschätzen kann. Geschrieben von Klaus Bethge Wobei sich, damit sich jetzt keiner aufregt, die HiOrg nicht auf qualitative Dinge bezieht sondern auf das Recht) Hab ich auch so verstanden. Geschrieben von Klaus Bethge Nur mal eine dumme Frage, ich bin ja interessiert: Tipp aus der Praxis (den du sicher auch kennst;-), ich geh den einfachsten Weg und hole einen NA dazu und schon muss ich nicht mehr entscheiden;-) Bis NA und Pol eintreffen mache ich nichts am (ansprechbaren) Patienten solange der sich weigert. Geschrieben von Klaus Bethge Der weigerte sich, sich behandeln oder transportieren zu lassen und wollte quer über die Felder "abhauen", weil er völlig durch den Wind war. Das könnte zu einer "Ausnahmesituation" führen, auf die ich hier aber nicht näher eingehen werde;-) Ansonsten s.o. Geschrieben von Klaus Bethge Geheimtipp: Die vormals erwähnte Garantenpflicht Ist bekannt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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