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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaTransport gegen Willenserklärung des Patienten WAR: Unterlassene Hilfe12 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern552091
Datum05.04.2009 22:18      MSG-Nr: [ 552091 ]3039 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Klaus BethgeDu hast aber mitbekommen
ja, ich antwortete auf dein: die der RA vor Ort oftmals gar nicht endgültig abschätzen kann und wollte klar machen, dass er die Situation um die es in diesem Thread geht sehr einfach einschätzen kann.

Geschrieben von Klaus BethgeWobei sich, damit sich jetzt keiner aufregt, die HiOrg nicht auf qualitative Dinge bezieht sondern auf das Recht)
Hab ich auch so verstanden.

Geschrieben von Klaus BethgeNur mal eine dumme Frage, ich bin ja interessiert:
Du kommst in eine Wohnung, siehst (erfährst), dass ein Mann (Frau) eine Menge an Schlafmittel genommen hat.
Und er/sei sagt: Ich komme nicht mit!

Tipp aus der Praxis (den du sicher auch kennst;-), ich geh den einfachsten Weg und hole einen NA dazu und schon muss ich nicht mehr entscheiden;-)

Bis NA und Pol eintreffen mache ich nichts am (ansprechbaren) Patienten solange der sich weigert.

Geschrieben von Klaus BethgeDer weigerte sich, sich behandeln oder transportieren zu lassen und wollte quer über die Felder "abhauen", weil er völlig durch den Wind war.
Das könnte zu einer "Ausnahmesituation" führen, auf die ich hier aber nicht näher eingehen werde;-) Ansonsten s.o.

Geschrieben von Klaus BethgeGeheimtipp: Die vormals erwähnte Garantenpflicht
Ist bekannt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg



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