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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 552090 | ||
Datum | 05.04.2009 22:14 MSG-Nr: [ 552090 ] | 13584 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Gegen seinen Willen darf der RD den ansprechbaren Patienten nicht mitnehmen. Richtig...so haben sie es uns wärend dem RettAss auch immer wieder "eingeprügelt". Wer nicht will, will nicht. Wenn wir ihn trotzdem dazu zwingen indem wir ihn schnappen und einladen, sind wir beim§ 239 StGB. Und dann?? Ich kann das Urteil ebensowenig nachvollziehen. Gruß Flo | ||||
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