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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Transport gegen Willenserklärung des Patienten WAR: Unterlassene Hilfe | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 552088 | ||
Datum | 05.04.2009 22:05 MSG-Nr: [ 552088 ] | 3137 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Ich weiß, dass ich einen Patienten nicht zwingen kann, das reicht. Kann ich eine schriftliche Verweigerungserklärung nicht akzeptieren (weil Pat. alkoholisiert, minderjährig o.ä.) bin aber der Meinung, der Patient muss versorgt / transportiert werden, hole ich die Polizei dazu, fertig. Du hast aber mitbekommen, dass ich nach SoG sehr wohl Patienten, die nicht für sich selber entscheiden konnten bwz sich selbst gefährdet hätten mitnehmen konnte? (Noch einmal zitiere ich den Paragrafen nicht!) Eben keine HiOrg, aber das hatte ich als Unterschied eingebracht. (Wobei sich, damit sich jetzt keiner aufregt, die HiOrg nicht auf qualitative Dinge bezieht sondern auf das Recht) Dass ich in der Praxis selten ohne Pol vor Ort war (an sich nie!) und das Problem sich von da her schon löste ist eine andere Geschichte.. Nur mal eine dumme Frage, ich bin ja interessiert: Du kommst in eine Wohnung, siehst (erfährst), dass ein Mann (Frau) eine Menge an Schlafmittel genommen hat. Und er/sei sagt: Ich komme nicht mit! Ganz klarer Wille, der auch noch dem Einschlafen weiter besteht Weitere dumme (Zusatz)frage: Die Sache eilt und Pol ist aus irgend einem Grunde nicht schnell genug vor Ort. (Doch, fällt mir doch noch ein Beispiel aus meiner frühen Praxis ein: Schwerer Verkehrsunfall im (damaligen) Landkreis, wir waren schneller als die Polizei und uns torkelt der Fahrer entgegen, der offensichtlich unter einem völligen Schock stand, Der weigerte sich, sich behandeln oder transportieren zu lassen und wollte quer über die Felder "abhauen", weil er völlig durch den Wind war. . Frage an den Praktiiker; Wat nu?? (Geheimtipp: Die vormals erwähnte Garantenpflicht) Siehste, war ein Schnellschuss Gruß Klaus | ||||
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