Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 552070 |
Datum | 05.04.2009 20:32 MSG-Nr: [ 552070 ] | 13689 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Hallo,
Geschrieben von Lars Ballhausemag sein das sich ThFV und AGBF irgendwo dagegen waren, allerdings kommt dann bei mir die Frage auf ob mittlerweile Verbände oder andere Vereinigungen die Gesetze verabschieden oder nicht ein Ministerium bzw. die Landesregierung
Zur Richtigstellung:
Demokrtie geht so (in Kurzform!)
Gesetze, Verordnungen usw. werden in den Ministerien erarbeitet. Das heißt dann "Referentenentwurf". Der wird zur"Verbändeanhörung" freigegeben.
Geschrieben von Lars BallhauseWir leben zwar in einer Demokratie wo jeder seine Meinung zu einer Sache äußern kann, aber auf Deutschland bezogen bei rund 80 Mio. verschiedenen Meinungen kommt man halt am Ende ,wenn jeder was zu sagen haben will ,auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.....und das dies irgendwo dann eher hindert als uns vorwärts bringt sollte auch klar sein?!
Genau aus diesem Grund gibt es die Anhörung der Verbände, die eine einheitliche Meinung der Betroffenen bilden. (Entweder direkt betroffen - dann TFV und AGBF - oder weil sie die Kosten tragen -Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag)
Diese Meinungen, Forderungen usw. werden im Ministerium entweder berücksichtigt, weil sie überzugend dargestellt wurden oder nicht berücksichtigt.
Der Entwurf geht dann mit den Stellungnahmen der Verbände in den Landtag, wo die Abgeordneten sich damit (in den Ausschüssen) auseinander setzen, und dann im Landtag anschließend darüber abstimmen.
Dabei kann das Ergebnis zum Teil ganz anders aussehen, als der eingereichte Entwurf.
Warum nutzt du nicht deine demokratischen Rechte und fragst mal den Abgeordnten deines Vertrauen zu diesem Thema? Aus der Seite des Thüringer Landtages findest du die entsprechenden Kontaktinformationen.
Geschrieben von Lars BallhauseAber mit über den Tellerrand hinausschauen meinte ich die im Thread angesprochene Kennzeichnung der Gruppenführer im Einsatz.
Sollte dieses schon so im Gesetzentwurf gefehlt haben, dann hat man in Erfurt halt nicht weiter gedacht bzw. praxisnah gedacht,
Die Helmkennzeichnung war ursprünglich drin!
Ich halte sie (aus eigener Erfahrung auch weiterhin) für notwendig.
(siehe auch Empfehlungen des DFV)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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