Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge |
Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / | 552068 |
Datum | 05.04.2009 20:25 MSG-Nr: [ 552068 ] | 13831 x gelesen |
Infos: | 16.04.09 Urteil des Amtsgericht Schwetzingen vom 02.04.09
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
"Er kann sich immer nur verbessern oder eben gleich bleiben, was allerdings dann auch neue Prozesskosten sind..
Die nimmt ihm keiner (es sei, er hat eine gute RSch-Versicherung!)"
Hallo,
soweit ich weiß: RSchVers tritt nicht bei Vorsatz ein und 323c setzt Vorsatz Voraus denn ich kann nur etwas unterlassen, was mir als notwendige Handlung bekannt ist. Also Vorsatz ergo keine Versicherung.
Vielleicht kann ein mehr Rechtsgelehrter als ich das nochmal kommentieren da ich zwar RA aber kein Gerichts-RA bin :-) auch aus eigenem Interesse falls mich sowas mal trifft und ich mich auf meine RSchVers verlassen will.
Gruß
Detlef
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