Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Transport gegen Willenserklärung des Patienten WAR: Unterlassene Hilfe | 12 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 552062 |
Datum | 05.04.2009 20:02 MSG-Nr: [ 552062 ] | 3211 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hallo,
Geschrieben von Klaus BethgeDiese Geschichte ist in einer echten Grauzone, die der RA vor Ort oftmals gar nicht endgültig abschätzen kann.
nicht richtig, ich kann so eine Situation sehr wohl abschätzen (hatte sie auch schon X mal).
Ich weiß, dass ich einen Patienten nicht zwingen kann, das reicht. Kann ich eine schriftliche Verweigerungserklärung nicht akzeptieren (weil Pat. alkoholisiert, minderjährig o.ä.) bin aber der Meinung, der Patient muss versorgt / transportiert werden, hole ich die Polizei dazu, fertig.
Mit welcher Rechtfertigung sie die Behandlung durchsetzen ist mir eigentlich egal. Meist reicht da schon die "plötzliche Anwesenheit" der Uniformierten.
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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| 05.04.2009 14:08 |
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