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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552042 | ||
Datum | 05.04.2009 16:41 MSG-Nr: [ 552042 ] | 13957 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Bethge Bitte vergiss nicht, dass solche Dinge auch immer eine zivilrechtliche Seite haben. Ach, das ist mir durchaus bekannt. Aber dir sollte auch bekannt sein wie belastend ein slches Verfahren für die Beschuldigten meistens ist. Die stehen dann vr der Wahl: "ein Monatsgehalt überweisen und alles ist gut" oder die Sache nchmal deutlich in die Länge zu ziehen. Nochmal den ganzen Mist durchzuarbeiten, der Befürchtung ausgesetzt zu sein dass das Strafmaß in der nächsthöheren Instanz größer wird (ob das Berechtigt ist sei mal dahingestellt, geben tut es diese Befürchtung sehr oft). Geschrieben von Klaus Bethge Was die Beiden betrifft: Ich hätte es sehr ungerne, wenn in meinen Arbeitspapieren bzw. evtl sogar im Führungszeugnis eine Verurteilung wegen eines solchen Deliktes drin steht. Ja richtig! Allerdings ist mir ein Fall bekannt wo der AG gesagt hat: "wenn du das Urteil so akzeptierst gibt's von uns keine Abmahnung, kein Gar nix". Das übt auch einen nicht unwesentlichen Druck aus. Die Entscheidung zu sagen: "Ich bin mir dem Urteil nicht zufrieden! Ich lege Rechtsmittel ein!" fällt vielen, IMO eher sogar sehr vielen, in solchen Situationen schwer. Manuel | ||||
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