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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 552024 | ||
Datum | 05.04.2009 15:12 MSG-Nr: [ 552024 ] | 14123 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn ich wetten müsste würde ich darauf wetten, dass dieses Urteil rechtskräftig wird. ich kann mir aber nicht vorstellen warum! Gegen seinen Willen darf der RD den ansprechbaren Patienten nicht mitnehmen. Anfangs war keine NA Indikation gegeben. Als es dem Patienten schlechter ging, wurde der Patient (laut NA) einwandfrei versorgt und der NA hinzugezogen. Die Polizei wurde verständigt. Wenn es nicht anders gelaufen ist, haben die Kollegen IMO so gehandelt, wie es täglich x mal vorkommt und wie eben in dieser Situation gehandelt werden muss. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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