Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Richterin erkennt unterlassene Hilfeleistung:Geldstrafen für Sanitäter | 37 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 552022 |
Datum | 05.04.2009 14:58 MSG-Nr: [ 552022 ] | 14328 x gelesen |
Infos: | 16.04.09 Urteil des Amtsgericht Schwetzingen vom 02.04.09
|
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Andreas BräutigamWenn der Unsinn rechtskräftig wird, dürfte sich die Zahl der NA-Einsätze in Großstädten um einen zweistellingen %-Betrag steigern. Für nichts... :-(
Ja.
Ich kann es auch keinem Verdenken.
Die Situation aus der Presse liest sich ja so: "Man konnte keine NA Indikationen erkennen oder hätte sie vermuten müssen, aber man ist dran weil man trtzdem keinen NA alarmiert hat".
Da kann ich dch keinem eine NA-Alarmierung verdenken.
Man darf auf die genaue Urteilsbegründung gespannt sein.
Wenn ich wetten müsste würde ich darauf wetten, dass dieses Urteil rechtskräftig wird.
Die Höhe der Geldstrafe dürfte so um die 30-40 Tagessätze liegen, also im unteren Bereich.
Die Beschuldigten sind meist froh dass "es endlich vorbei" ist.
Um dagegen Rechtsmittel einzulegen bedarf es einer gewissen "kampfeslust" und/oder einem wichtigen Grund (Job hängt davon ab) und dem Umfang der Unterstützung im persönlichen und beruflichen Umfeld.
Manuel
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|