Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 551893 |
Datum | 04.04.2009 21:28 MSG-Nr: [ 551893 ] | 13758 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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Niedersachsen
Geschrieben von Marco DimitriadisMir ist aber aufgefallen, dass die alte ThurFWOrgVO hinsichtlich Risikoklassen und dafür erforderliche Einsatzmittel 1:1 von von der alten FWVO (RP) abgeschrieben wurde (Setzen, Sechs!)
Gut aufgepasst! Bravo!
Wann ist dir das denn aufgefallen?
Hast du dich mal gefragt, warum das so ist?
1989 ist im Osten irgendwas passiert, was die bis dahin geltenden Regeln, Gesetze usw. in den Müll gepackt hat! (Bekannt???)
Um das Vakuum möglichst schnell zu schließen, wurden die "neuen" Bundesländer von Beratern aus den "alten" Bundesländern unterstützt. Dass diese ihre jeweiligen Erfahrungen und Kenntnisse eingebracht haben und (weil sie überwiegend in den Stellen eingesetzt wurden, wo Entscheidungen getroffen werden) durchgesetzt haben, dürfte wohl klar sein.
Zuerst waren Berater aus HE da, deren Entwürfen halt nach ihren Vorschriften aussahen. Als die abgezogen wurden, wurde der Brand- und Katastrophenschutz nach dem Modell RP in Thüringen aufgebaut.
Andere Länder hatten BY, NDS oder NW als Berater, deren Einfluss ist ist auch zu spüren.
Die sechs ist also, unter Berücksichtigung der geschichtlichen Verhältnisse, unangemessen!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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