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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGewicht Feuerwehrmann20 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW551846
Datum04.04.2009 12:34      MSG-Nr: [ 551846 ]16282 x gelesen

Geschrieben von Uwe SchmidtDie 75 Kg meine ich sind auf 90 Kg angehoben, die restlichen Besatzungsmitglieder ebenfalls mit 90 Kg.

Auch das Thema hatten wir hier schon mehrfach.

75 kg ist das Gewicht des Fahrers, das in die Grundmasse (Leergewicht) immer eingerechnet ist. (Achtung, bei einer Wiegung ohne Fahrer ist das Ergebnis natürlich ohne diesen!). Vgl. § 42 (3) StVZO:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php

90 kg ist das Normgewicht des FA INKL. Ausrüstung! (Also im Prinzip 75 kg Menschmasse + 15 kg Ausrüstungsmasse an PSA etc.)

Dass das niemals reicht, schreib ich seit etlichen Jahren, dass das aus politischen Gründen nicht geändert werden soll ist doch spätestens seit der vorletzten TSF-3,5 t Diskussion klar!

REELLE Gewichte je ausgerüsteten FA liegen irgendwo um 100 - 120 kg, je nach durchschnittlichem Trainingsgrad und der mitgeführten Ausrüstung. Bewegt man sich da eher im oberen Bereich kommen ggf. mal eben knapp 200 kg zusätzliches Gewicht zusammen - oder noch mehr (falls die Herren dann noch sitzen können)..

Auch dazu kann man hier mehr finden:
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html

Auszug:
Unberücksichtigt blieb bisher in der Diskussion, dass sich die Gewichte der transportierten Personen an sich erhöht haben. Kaum ein Fahrer dürfte heute tatsächlich nur die 75 kg wiegen, die die DIN 14502 für die Anrechnung im Leergewicht vorgibt . Auch die 90 kg, die an Gewicht für den Rest der Besatzung (inkl. Schutzkleidung) vorgesehen werden, reichen in der Realität schon lange nicht mehr aus!
Bei einem Fahrgestell im Bereich von 14 - 18 t zGM spielt dies kaum eine Rolle, unabhängig wie das Truppführerhaus oder die Gruppenkabine besetzt ist (z.B. RW, HLF 20/16 oder TLF 24/50 bzw. TLF 20/40-S), da man sich mit ca. 20 - 150 kg Mehrgewicht bei diesen Fahrzeugen eher im Promillebereich bewegt. Beim KLF nach DIN 14530-24:2004-11 oder TSF nach DIN 14530-16:2002-05 mit je 3,5 t zGM sind 100 kg Mehrgewicht durchaus relevant, da beim Überschreiten von 3,5 t zGM für viele Fahrer direkt ein Führerscheinproblem, vgl. Kap. 3.3, verbunden ist!

Man unterscheidet heute folgende Gewichtsangaben:
- Serienmäßiges Fahrgestellgewicht:
Das Fahrgestellgewicht gibt an, wie schwer das serienmäßige Fahrgestell (ohne Sonderaussstattung!) ab Hersteller ist. Bei Vergleichen ist hier zu beachten, ob es sich bei der Kabine um ein serienmäßiges Truppführerhaus, eine ebensolche Doppelkabine, oder nur ein Teilführerhaus (zum Anbau einer Staffel- oder Gruppenkabine) handelt. Dieses Gewicht spielt daher für den Anwender kaum eine Rolle, ist aber für die Aufbauhersteller und ggf. den Beschaffer wichtig.
- Nutzlast des serienmäßigen Fahrgestells:
Die (Brutto-)Nutzlast gibt an, mit welcher Last das Fahrgestell (zum serienmäßigen Fahrgestellgewicht) belastet werden darf. Bei Sonderfahrzeugen müssen i.d.R. einige Umbauten erfolgen, die unabhängig von der Aufbauart in der Gewichtsbilanz zu Buche schlagen, z.B. Verlegen der Druckkessel, zusätzliche Kabelleitungen usw. Nach diesen Arbeiten verbleibt eine Netto-Nutzlast, die für den Aufbau und die Beladung sowie die Mannschaft zur Verfügung steht.
- Leergewicht nach DIN 14502 Teil 2.
Das Leergewicht gibt das Gewicht des Fahrzeugs inkl. Fahrgestell, leerem Aufbau inkl. aller festen Einbauten (nach der entsprechenden Grund-Norm für das Fahrzeug), Fahrer - aber mit leeren Löschmitteltanks (!) - an.
Mit Hilfe der verschiedenen Leergewichte lassen sich für den Anwender gut Vergleiche zwischen einzelnen Fahrzeug- und Aufbautypen für einen Anwendungszweck durchführen, vgl. Tab. 4.1.7/1.
- Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) = Zulässige Gesamtmasse (zGM):
Die (DIN) EN 1846 spricht von Gesamtmasse (GM) und zulässiger Gesamtmasse (zGM). Letzteres ersetzt den Begriff zulässiges Gesamtgewicht (zGG) inhaltlich, hat sich aber leider bisher im Sprachgebrauch der „Anwender“ bisher nicht etablieren können. GM ist Fahrzeug + Beladung + Besatzung.
Die zGM gibt an, was das Fahrzeug insgesamt wiegen darf und ist als solches (als zGG) in den KFZ-Brief bzw. -Schein eingetragen.
Das zGG für Einzelfahrzeuge beträgt für 2 Achsen 18 t, für 3 Achsen 25 t bzw. 26 t und für 4 Achsen 32 t, das Zuggewicht beträgt derzeit maximal 40 t. Es gibt geringe höhere zGG im kombinierten Verkehr. Seit Jahren wird allerdings die Erhöhung der zGG auf bis zu 60 t diskutiert, um die Zahl der LKW-Fahrten zu reduzieren. Gewichte über 30 t spielen aber für Einsatzfahrzeuge (ausser Sonderfahrzeugen von Werkfeuerwehren) auch im Anhängerzug auf öffentlichen Straßen kaum eine Rolle.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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