Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 551805 |
Datum | 03.04.2009 22:00 MSG-Nr: [ 551805 ] | 14240 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
|
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Rico HelmWas sonst zur neuen ThFwOrgVO zu sagen wäre:
Einstufung in Risikoklassen: Warum die Brand- und technischen Gefahren zur Einstufung zusammengefasst ? Gibt es nicht auch Bereiche, in denen z.B. die Brandgefahr der technischen überwiegt (oder eben umgekehrt).
Die alte ThürOrgVO hatte noch in technische Gefahren und Brandgefahren unterschieden, allerdings standen dort sowohl unter technische Gefahren als auch unter Brandgefahren jeweils derselben Merkmale.
Mir ist aber aufgefallen, dass die alte ThurFWOrgVO hinsichtlich Risikoklassen und dafür erforderliche Einsatzmittel 1:1 von von der alten FWVO (RP) abgeschrieben wurde (Setzen, Sechs!)
Während in der neuen FWVO (RP) zumindest mal die Risikoklassen neu definiert wurden (siehe auch dieser Thread), wurden in Thüringen lediglich jeweils technische Gefahren/Brandgefahren sowie Gefahren durch Gefahrstoffe/radioaktive Gefahren zusammengefasst sowie die alte Fahrzeuggeneration durch die neue ersetzt.
Ferner wurde B5/T5 gestrichen, wahrscheinlich deshalb, weil da sowieso nur Gemeinden eingestuft werden, die eine BF haben.
Ausserdem entfielen die Wassergefahren, wohl deshalb, weil es in Thüringen keine bedeutenden Gewässer gibt.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|