Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Grubenlampen der Fa. KSE / Erfahrungen ? | 15 Beiträge |
Autor | Sven8 H.8, Mönchengladbach / NRW | 551686 |
Datum | 03.04.2009 12:55 MSG-Nr: [ 551686 ] | 4319 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo Marc,
wie bekannt muss eine PSA vor dem Inverkehrbringen geprüft sein und auch (was selbstverständlich sein sollte) gegen die Gerfahr schützen, für die sie konstruiert ist.
Baut man zwei separat geprüfte PSA-Teile zusammen, die nicht zusammen geprüft worden sind, gilt der Zusammenbau als nicht geprüft.
Bsp.: Schraubt man an einem gerpüften Helm eine geprüfte Lampe, so ist dass System nicht geprüft, da man eine neue PSA schafft. Man ist somit Inverkehrbringer einer neuen PSA und haften als Inverkehrbinger dieser PSA. Zur Schaffung dieser neuen PSA müsste eine Prüfung vorliegen.
Bein einem Unfall würde die Versicherung prüfen, ob eine geprüfte PSA getragen wurde. Sollte keine geprüfte PSA (somit auch keine PSA) getragen worden sein, kann der Versicherungsschutz durch die Versicherung abgeleht werden. (BSP.: Fahren eines Fahrzeuges ohne TÜV, das Fahrzeug war gemäß Strassenverkehrszulassungsordnung nicht zugelassen und es besteht kein Versicherungsschutz).
Im günstigen Fall würde der Versicherer eine Kausalprüfung vornehmen und dann entscheiden. Als ist diese neue PSA bzw der Zusammenbau für den Unfallverantwortlich bzw. hat den Unfall ermöglicht erlischt der Versicherungschutz. (BSP: Fällt einen ein Steinquarder von 20 hg aus einer Höhe von 20 m auf dem Kopf, so ist die angebaute Helmlampe für den Unfallschaden unrelevant. Verrutsch auf grund der Helmlampe der Helm und es kommt zu einer Undichtigkeit der Helm-maske-kombination, so wird der Versicherungsschutz beim einatmen von Brandgasen wahrscheinlich erlöschen.
Aus diesem Grund muss der Hersteller gemäß DIN EN 433 Nr. 7 "Herstellerstellerinformationen" angaben machen was geeignet ist.
Nutz man Zubehör, welches mit dem Helm getestet ist, bzw. der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, hat der Hersteller den Zusammenbaugeprüft und übernimmt die Verantwortung als Inverkehrbinger dieser neuen PSA, und der Träger ist aus der Haftung.
Ich kann also nur empfehlen entsprechende Helmlampen zu nutzen, die der Hersteller auch mit dem Helm geprüft hat. Diese ist heute zu dem auch kein Problem, da viele Feuerwehren Zubehör, wie Helmlampen, Sprechgarnituren für Funk, etc. zu den Helmen fordern. Aus diesem Grund Prüft der Hersteller des Helmes bzw. des Zubehörs die Kombination bzw. es wird eine Unbedanklichkeitserklärung (Konformitätsbescheinigung) herausgegeben.
Kurz:
Einfach den Hersteller anfragen, welche Lampen mit dem Helmgeprüft sind.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Sven Hoffkencht
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