Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 551595 |
Datum | 03.04.2009 05:51 MSG-Nr: [ 551595 ] | 13853 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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Innenminister
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Landesfeuerwehrverband
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Geschrieben von Ulrich CimolinoAngeblich gibts Bundesländer, da macht das IM ohne Anhörung des Verbandes gar nichts....
Als bei uns das SBKG geändert wurde hat sich der LFV sogar dafür stark gemacht das die Mitbestimmung durch den Verband ins Gesetz kommt. Schliesslich engagiert sich auch keiner in einem Verein in dem er kein Mitspracherecht hat (so die Begründung)
§6 SBKG
§9 SBKG
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."
Marko Ramius
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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