Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 551541 |
Datum | 02.04.2009 19:21 MSG-Nr: [ 551541 ] | 13876 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Peter Lieffertz
Nur mal für mich zum Verständnis: Was hat der Verband mit einer Verordnung seitens der Staatsregierung zu tun?
Weiß ich auch nicht. Aber vielleicht wurde der Verband seitens der Staatsregierung angehört bzw. um Stellungnahme gebeten ?
Ich würde diese Vorgehensweise/Beteiligung auch nicht negativ finden...
Für mich ist der ThFV schließlich der Interessenvertreter gegenüber dem Gesetzgeber.
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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