Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 551540 |
Datum | 02.04.2009 19:20 MSG-Nr: [ 551540 ] | 13821 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jörn TischerHallo, habe mal ne Frage an die Leute die sich mit der ThFwPrgVO schon genauer beschäftigt haben.
Wir sind ein Ort mit 220 Einwohner, haben 2 Hotels mit je 10 Zimmern (ca. 20 Betten), drei Privat Vermieter mit ca je 2-3 Zimmern, 3 kleinen Firmen (1-2 Angestellte) und eine Burg mit Museum und Gaststätte. So jetzt meine Frage in welche Risikoklasse (BT 1 bis BT 4) und welche Stufe werden wir eingeteilt.
Es wird wohl auf BT1 hinauslaufen, da nicht Einzelobjekte, sondern die Gesamtstruktur des Ausrückebereiches für die Einstufung massgeblich ist.
Die Mittel der Stufe 1 (Einsatzgrundzeit 10min.) sind durch die FF Seitenroda selbst bereitzustellen, die Mittel der Stufe 2 (Einsatzgrundzeit 20min) können durch die FF Kahla gestellt werden.
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