Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 551358 |
Datum | 01.04.2009 17:21 MSG-Nr: [ 551358 ] | 14041 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Rico HelmAber wenn wir jetzt auf der GF-Weste rumhacken, dauerts auch nicht lange und der MA-TLF bekommt eine, denn ich könnte ihn ja mit dem MA-LF verwechseln ;-) Und bald laufen wir herum wie zur Abnahme des Leistungsabzeichens...
Ist in den Ländern, wo die GF schon seit Jahren mit Weste gekennzeichnet werden, offensichtlich kein Problem.
Für GF/ZF war AGT Voraussetzung, wurde deshalb nicht extra gekennzeichnet.
Die "normalen" AGT wurden in irgendeiner Form (Punkt, "A"...) gekennzeichnet? Falls, ja dann ist diese Kennzeichnung ungünstig, da man die AGT-Qualifikation, die irgendwann mal zum Führungslehrgang Voraussetzung war, nicht zwingender Weise auf Lebenszeit behält.
Also würde dann ein GF/ZF bei alter Kennzeichnung nach neuer OrgVO jetzt seine Streifen und zusätzlich den Punkt tragen ?
Wenn man Führungs- und AGT-Qualifikation kennzeichnen möchte, macht nur diese Vorgehensweise sinn.
MkG Sascha
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