Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Benj8ami8n S8., Wuppertal / NRW | 551308 |
Datum | 01.04.2009 11:49 MSG-Nr: [ 551308 ] | 14472 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo Lars,
ich finde die Westenkennzeichnung gar nicht so schlecht. Die Markierungen am Helm weisen lediglich auf eine Qualifikation hin - die Weste hingegen regelt eindeutig die Verantwortlichkeiten an der Einsatzstelle. Ich kann aus eigener Erfahrung (eigene Heimatwehr in Thüringen) sagen, dass die Westenkennzeichnung den Führungsprozess im Einsatz deutlich festigt und abgrenzt. Daher finde ich das wirklich gut, dass das jetzt auch rechtskräftig umgesetzt worden ist, was bei viele Feuewehren sowieso schon gängige Praxis ist.
Und ob man nun sieht, dass der Schlauchtruppführer nun ein GF ist, erscheint mir recht unwichtig, weil er dann eben auch keine Führungsaufgaben (außerhalb des Trupps) wahrzunehmen hat ;-)
Viel interessanter dürfte die neue Organisationsverordnung im Hinblick darauf sein, wie man die Hilfsfristen für Hubrettungsfahrzeuge erfüllen will...
MkG
Benjamin
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| 01.04.2009 09:20 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 01.04.2009 11:49 |
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Benj7ami7n S7., Wuppertal | |